Im Rahmen der Ausbildungsstation sind Zusatzvergütungen nur im Rahmen einer Nebentätigkeit zulässig. Diese Nebentätigkeiten müssen außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses begründet werden, eine von der Ausbildung abgrenzbare oder selbstständige Tätigkeit darstellen und sind anzeigepflichtig (Dokument zur Anzeige einer Nebentätigkeit (pdf, 7.2 KB)).
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