Auf dieser Seite haben wir dir hilfreiche Hinweise und Tipps zu folgenden Themen zusammengestellt:
Referendar:innen können den internationalen Studierendenausweis ISIC beantragen und so weltweit zahlreiche Vergünstigungen erhalten. Zudem können sie mit dem JobTicket den öffentlichen Nahverkehr vergünstigt nutzen. Darüber hinaus gibt Performa Nord durch Qualitrain verschiedene Sport-, Wellness- und Fitnessangebote.
Beschäftigte des bremischen öffentlichen Dienstes haben die Möglichkeit, ein vergünstigtes Jahresabonnement für Busse, Straßenbahnen und Regionalzüge zu bekommen ("JobTicket"). Referendar:innen können zwischen dem Ticket für Erwachsene oder für Auszubildende wählen.
Das JobTicket gilt innerhalb der Preisstufe und Tarifzonen, für die es erworben wurde. Zusätzlich gilt es an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, Heiligabend sowie Silvester im gesamten Gebiet des VBN (mehr zu den Tarifbestimmungen).
Mit dem JobTicket Erwachsene können montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, Heiligabend und Silvester ganztägig ein weiterer Erwachsener und bis zu vier Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren mitgenommen werden. Das JobTicket Auszubildende bietet keine Mitnahmemöglichkeit.
Das Ticket ist drei Wochen vor Beginn der Laufzeit bei der Performa Nord zu beantragen. Das entsprechende Formular findest du auf der Homepage der Performa Nord. Das Ticket gilt für 12 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. Über die Form und Frist der Kündigung informiert Performa Nord.
Die Kosten für das Ticket (Stufe 1) und der Aufwand von Performa Nord in Höhe von 1,49 Euro werden monatlich im Voraus von der Unterhaltsbeihilfe eingezogen.
Als Referendar:in hast du die Möglichkeit, dich bei Wellpass (vorher Qualitrain) anzumelden. Wellpass ist ein bundesweites Netzwerk aus tausenden Sport-, Fitness- und Wellnesseinrichtungen. Mit einer Mitgliedschaft hast du Zutritt zu allen Partner-Studios, Boulder- und Kletteranlagen sowie Schwimmbädern von Wellpass.
Als Referendar:in kannst du einen internationalen Studentenausweis (ISIC) beantragen. Mit diesem weltweit anerkannten Ausweis erhältst du in über 130 Ländern zahlreiche Vergünstigungen auf Flüge, Verkehrsmittel, Freizeitangebote und vieles mehr.
Der Ausweis kann online oder bei einer der vielen Ausgabestellen in Bremen beantragt werden. Er kostet 15 Euro (Stand: Januar 2021) und ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Über die Adressen und notwendigen Unterlagen informiert die Homepage des ISIC.
An dieser Stelle möchten wir häufig gestellte Fragen beantworten und wichtige Hinweise für das Referendariat an sich geben:
Im Gegensatz zum Ersten Examen sind im Zweiten Examen nicht nur Gesetze, sondern auch Kommentare zugelassen. Das Gemeinsame Prüfungsamt (GPA) informiert in seiner Hilfsmittelverfügung (pdf, 155.8 KB) über die Einzelheiten. Zudem sind Kommentare für die Aktenbearbeitung in den einzelnen Stationen hilfreich. Um nicht Unsummen für neue Kommentare auszugeben, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Für die Arbeit in der jeweiligen Station ist es grundsätzlich nicht notwendig, Kommentare zu besorgen. Eine Ausnahme bildet die Strafstation: Wer der Staatsanwaltschaft zugeteilt ist, muss den Sitzungsdienst übernehmen, zu dem ein StPO- und StGB-Kommentar mitgebracht werden sollte.
Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften werden regelmäßig Klausuren geschrieben. Zudem besteht jeden Freitag die Möglichkeit, Examensklausuren zu üben (Klausurenkurs). Um die Klausuren unter realen Bedingungen zu schreiben, sollten sie mit Hilfe der jeweils zulässigen Kommentare angefertigt werden. Da zwar jedes Jahr neue Kommentare erscheinen, diese aber meist keine gravierenden Unterschiede haben, ist es ausreichend, wenn ihr Altauflagen benutzt. Diese gibt es auf verschiedenen Wegen:
Da ihr die jeweiligen Examensklausuren erst mehrere Wochen nach Beginn einer neuen Station schreibt, müsst ihr nicht direkt am Anfang des Referendariats alle Kommentare haben. Es reicht aus, wenn ihr sie nach und nach besorgt.
Im Zweiten Examen sollten Kommentare in der Auflage, die das Gemeinsame Prüfungsamt empfiehlt, genutzt werden. Da dies meist die Neuauflage ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Kommentare zu mieten:
Die Kommentarpakete sind in der Regel limitiert. Daher empfehlen wir, sich direkt zu Beginn des Referendariats hierum zu kümmern. Einige Anbieter geben Gruppenrabatte oder Sonderkonditionen für AG-Sprecher, sodass es sich anbietet, die Kommentarmietung offen in der ganzen Gruppe anzusprechen und zu diskutieren.
Als Referendar:in hast du einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, kann zudem gemäß der BremUrlVO Sonderurlaub gewährt werden.
Der Urlaub ist schriftlich zu beantragen. Hierfür kann
Der Urlaub kann nur gewährt werden, wenn der Ausbilder zustimmt. Daher ist im Antrag stets anzugeben, ob das Einverständnis bereits vorliegt oder nachgereicht wird.
Während des Referendariats gibt es zu Ausbildungszwecken einige Zeiträume, in denen in der Regel kein Urlaub gewährt wird:
Zudem kann nicht für einzelne AG-Tage Urlaub gewährt werden. In diesem Fall ist entweder der Nicht-AG-Tag vor oder nach der Arbeitsgemeinschaft zusätzlich als Urlaubstag zu beantragen.
Nicht genommener Urlaub verfällt nach neun Monaten des Folgejahres.
Nach dem BremBZG hast du zudem innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren Anspruch auf Gewährung einer bezahlten Bildungszeit von zehn Arbeitstagen. Der sogenannte Bildungsurlaub bietet sich beispielsweise für eine Referendarsfahrt an.
Die mündliche Examensprüfung findet in Hamburg statt. Für das Vorgespräch mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission sowie für die mündliche Prüfung fallen regelmäßig Fahrt- und Hotelkosten an. Diese hat jede:r Referendar:in zunächst selbst zu tragen.
Das Referendariat vermittelt Einblicke in verschiedene juristische Tätigkeitsfelder und gibt die Möglichkeit, unterschiedliche Berufe kennenzulernen und zu erproben. Für die meisten Referendar:innen steht nach dem zweijährigen Vorbereitungsdienst der Eintritt in die Arbeitswelt an. Dabei stellen sich oftmals viele Fragen, weshalb der Ausbildungspersonalrat gemeinsam mit dem Oberlandesgericht das Mentoring-Programm geschaffen hat.
Wenn du dich für das Programm bewirbst, suchen wir anhand deines Lebenslaufes, deiner Interessen sowie deiner Berufswünsche eine:n passende:n Mentor:in, um dich zum Referendariat austauschen und deine Fragen zum Start in ein erfolgsreiches Berufsleben beantworten zu können.
Ein wichtiges Thema ist die Wahl der Ausbildungsstelle. Daher haben wir euch hierfür nützliche Informationen zusammengestellt. Weitere Entscheidungshilfen für die Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation geben die Erfahrungsberichte ehemaliger Referendar:innen.
Die Ausbildung in der Strafstation erfolgt
Die einzelnen Plätze sind beschränkt. Über die Zuweisung entscheidet die Referendarabteilung (unter Umständen per Losverfahren). Hierfür fragt sie dich im Voraus nach deiner Präferenz. Die nachfolgenden Informationen sollen deine Entscheidung erleichtern.
Die Strafstation soll dich auf das Examen vorbereiten. In einer Strafrechtsklausur ist in der Regel die Entschließung der Staatsanwaltschaft anzufertigen, also eine Anklage oder einen Einstellungsbescheid zu schreiben. Die zweite Klausur beinhaltet meist die revisionsrechtliche Überprüfung eines Verfahrens.
Allerdings setzen sich Staatsanwält:innen als "Herren des Ermittlungsverfahrens" oft mit Verfahren auseinander, die noch nicht entscheidungsreif sind oder aus denen sich kein hinreichender Tatverdacht ergibt. Daher ist es möglich, dass die meisten deiner Akten nicht zu einer Anklage führen werden. Auch ist es möglich, dass du die Anklage nur zu Ausbildungszwecken schreibst, später das Verfahren jedoch eingestellt oder nur ein Strafbefehl erlassen wird. Selbstverständlich ist dies abhängig von der Abteilung und den laufenden Verfahren, sodass sich hierüber keine pauschale Aussage treffen lässt.
Auch wenn du die Anklage nur zu Ausbildungszwecken schreibst und diese keine praktische Relevanz hat, so hast du den Vorteil, eine "Musterlösung" zu haben, mit der du deine Arbeit vergleichen kannst. Zudem gehört es zu den Aufgaben der Richter:innen, die Wirksamkeit einer Anklage zu überprüfen. Daher wissen sie genau, worauf es ankommt und welche Fehler üblicherweise seitens der Staatsanwaltschaft geschehen. Da jedoch alle Verfahren zur Anklage oder zum Erlass eines Strafbefehls führen, kannst du hier keine Einstellungsbescheide üben und nur selten über die Entscheidungsreife diskutieren. Schließlich hast du auch die Möglichkeit, am Amtsgericht selbst Urteile zu verfassen, was insbesondere für die Revisionsklausur von Vorteil sein kann.
Das Strafverfahren unterscheidet sich erheblich vom Zivilprozess und bringt Aufgaben und Probleme mit sich, die Gegenstand der strafrechtlichen Revisionsklausur sein können. Im Rahmen von Prozessen eröffnen sich zudem spannende Fragen zur tatsächlichen und rechtlichen Würdigung sowie zu Art und Höhe der Strafe.
Darüber hinaus musst du als Referendar:in der Staatsanwaltschaft Sitzungsdienst übernehmen. Dadurch hast du die einzigartige Möglichkeit, Aufgaben in einer Verhandlung zu übernehmen, eigene Plädoyers zu verfassen und aktiv zu erproben, ob eine staatsanwaltschaftliche Tätigkeit zu dir passt.
Referendar:innen der Staatsanwaltschaft übernehmen nach § 142 III GVG eigenständig Sitzungsdienst. Das heißt, sie nehmen in Verhandlungen die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr: Sie verlesen die Anklage, haben das Fragerecht, können Anträge stellen und halten am Ende ein Plädoyer, in dem sie eine bestimmte Strafe oder einen Freispruch beantragen.
Der Einführungslehrgang bereitet gezielt auf den Sitzungsdienst und das Halten eines Plädoyers vor. Sobald du zu einem Dienst eingeteilt wurdest, holst du deine Sitzungsakten ab und kannst Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen. Anschließend besprichst du mit deinem Ausbilder, welche Strafe in Betracht kommt, welche Anträge notwendig sind oder ob das Verfahren eingestellt werden sollte.
Die Richter:innen haben Verständnis dafür, dass der Sitzungsdienst etwas Neues ist. Wenn du während der Verhandlung Fragen hast, kannst du über den Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft telefonisch deine Anliegen klären. Nach jedem Sitzungsdienst besprichst du deine Verhandlungen und die ergangenen Urteile mit deinem Ausbilder. So wird der Sitzungsdienst im Laufe der Monate zu einer vertrauten Aufgabe.
Bremer Referendar:innen werden sowohl für Verhandlungen am AG Bremen als auch am AG Bremen-Blumenthal eingeteilt. Auf Antrag werden die Fahrtkosten nach Blumenthal erstattet. Bremerhavener Referendar:innen übernehmen die Verhandlungen am AG Bremerhaven.
Der Sitzungsdienst beginnt etwa zwei Wochen nach Ende des Einführungslehrganges. In der Regel übernimmst du an einem Tag in der Woche alle Verhandlungen, die an diesem Tag bei dem jeweiligen Richter stattfinden. Wie alle Staatsanwält:innen hast du keinen festen Sitzungstag, sondern wirst etwa zwei Wochen im Voraus zugeteilt. Der Ablauf eines Sitzungstages ist sehr unterschiedlich: Die Verfahren können sehr simpel, rechtlich komplex oder durch viele Zeugen lang und schwierig sein. Dementsprechend variiert auch deine wöchentliche Vorbereitungszeit.
Im Sitzungsdienst können prozessuale Besonderheiten auftreten oder Anträge notwendig werden, zum Beispiel der Antrag auf Vorführung oder auf Erlass eines Strafbefehls. Es gibt viele hilfreiche Bücher zum Thema "Sitzungsdienst", so auch in unserem eBook-Paket der Beck-eLibrary.
Während des Referendariats ist ein Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer möglich ("Speyer-Semester"). Die Universität bietet ein breites Angebot von Seminaren, Arbeitsgemeinschaften, Vorlesungen und sonstigen Veranstaltungen.
Ein "Speyer-Semester" dauert drei Monate:
Wenn du Interesse an einem Speyer-Semester hast, der Lernbeginn aber nicht mit dem Stationsbeginn übereinstimmt, kannst du die Stationen teilweise verschieben. Der Examenstermin ändert sich dadurch nicht. Du wirst dann in Bremen lediglich anderen Begleitkursen zugeschrieben.
Referendar:innen können sich nicht unmittelbar bewerben, sondern werden von der Ausbildungsbehörde auf Antrag überwiesen. Der Antrag auf Überweisung ist bei der Referendarabteilung zu stellen. Es gelten folgende Meldefristen:
Für weitere Details zum Speyer-Semester könnt ihr euch an das Studierendensekretariat wenden. Zudem findet ihr in unseren Stellenanzeigen regelmäßig aktuelle Ausschreibungen für das Semester an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften.
Sofern ihr weitere Fragen zum Referendariat allgemein oder speziell in Bremen habt, dann zögert nicht und schreibt uns eine E-Mail oder wendet euch an die Referendarabteilung.
Im Referendariat ist der Ablauf der Stationen und der Zeitpunkt des Examens fest vorgegeben. Von der Einstellung am 1. April oder 1. Oktober bis zur mündlichen Prüfung. Zwei Jahre geht ihr gemeinsam durch das Referendariat und steht als Gruppe zeitgleich vor den selben Aufgaben und Problemen.
Zu Beginn des Referendariats wird ein AG-Sprecher gewählt.
Der AG-Sprecher profitiert mit seiner Arbeit beispielsweise durch Sonderkonditionen bei der Kommentarmietung (JurCase).
Um sich als Gruppe besser kennenzulernen, empfehlen wir zu Beginn des Referendariats einen gemeinsamen Ausflug oder eine gemeinsame Reise (Referendarsfahrt).
Referendarsfahrten sind kein Angebot des OLG oder APR, sondern sind eigenständig von den jeweiligen Referendar:innen zu organisieren. Der Gestaltung sind dabei keine Grenzen gesetzt. So könnt ihr euch beispielsweise für einen Kurztrip nach Hamburg entscheiden oder für eine Woche in New York. Auch bei der Gestaltung des Programmes seid ihr komplett frei. Neben normalem Sightseeing bieten aber viele Reiseziele spannende juristische Möglichkeiten. Besucht beispielsweise juristische Museen wie das Foltermuseum in Wien, diskutiert mit Mitarbeitenden internationaler Menschenrechtsorganisationen über die Herausforderungen ihrer Arbeit oder bucht eine Führung durch die Staats- und Parlamentsgebäude eures Reisezieles.