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Informationen zum Referendariat

Mit dem Ersten Examen bieten sich verschiedene Optionen, um die Kenntnisse aus dem Jurastudium in der Praxis zu erproben und hierauf aufzubauen. Viele juristische Berufe setzen jedoch zwei Staatsexamina voraus, so dass der juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat) für viele Absolvent:innen ein notwendiger Schritt auf dem Weg in die Berufswelt ist.

Das Referendariat gibt dir vielfältige Einblicke in die juristische Arbeitswelt und kann nach deinen Wünschen gestaltet werden. Daher ist es wichtig, sich genaustens mit den Voraussetzungen und Möglichkeiten des Referendariats in den verschiedenen Bundesländern auseinanderzusetzen und das für dich beste Ausbildungsverhältnis herauszufiltern. Auf dieser Seite möchten wir dir zeigen, was das Referendariat ist, wie es abläuft und was du über das Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen wissen solltest.

Das Referendariat

Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Schlüsselqualifikationen in der beruflichen Praxis anzuwenden und zu vertiefen. Hierfür gliedert sich das Referendariat in verschiedene Ausbildungsstationen, in denen die Referendar:innen in unterschiedliche Rechtsbereiche eintauchen und wichtige Aufgaben aus diesen Arbeitsbereichen wahrnehmen. Nebenbei finden Arbeitsgemeinschaften statt, in denen das Handwerk für die praktische Arbeit vermittelt wird.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen stellt zwei Mal im Jahr jeweils 25 Referendar:innen ein. Das Referendariat beginnt am 1. April oder am 1. Oktober. Über die Kriterien des Auswahlverfahrens informiert das OLG in seinen Hinweisen zur Einstellung.

Das Staatsexamen

Das große Ziel der zweijährigen Ausbildung ist das Zweite Staatsexamen. Dieses schreiben die Bremer Referendar:innen gemeinsam mit den Referendar:innen aus Hamburg und Schleswig-Holstein. Hierfür gibt es ein Gemeinsames Prüfungsamt (GPA). Im Examen ist daher kein spezifisches Wissen zum Bremer Landesrecht erforderlich. Das besondere Verwaltungsrecht ist (unter Abdruck entsprechender Normen) dennoch Prüfungsstoff.

Bei der Wahl des Referendariats ist es ratsam, sich die Anzahl der Klausuren und die Verteilung auf die einzelnen Rechtsgebiete anzusehen (mehr zum Zweiten Staatsexamen in Bremen).

Bewerbung

Du möchtest dein Rechtsreferendariat in Bremen beginnen? Das Oberlandesgericht informiert in seinen Hinweisen zur Einstellung über die Voraussetzungen der Bewerbung sowie das Einstellungsverfahren. Über deinen Antrag auf Aufnahme auf Ernennung wird zeitnah nach Ende der Bewerbungsfrist entschieden.