Das Mentoring-Programm des APR und OLG ist eine Art "Großer Bruder-Programm" im Referendariat.
Auch wenn der Fokus auf dem Staatsexamens liegt, so ist die Bedeutung des Referendariats für die Wahl des Berufes und die Vorbereitung auf den Berufseintritt nicht zu unterschätzen. Hieran knüpft unser Programm an. Interessierten Referendar:innen wird gemäß ihrer beruflichen Interessen ein:e Mentor:in zugeordnet. Ziel ist es, die Erfahrungen berufstätiger oder bereits in den Ruhestand getretener Jurist:innen mit der Neugier des Nachwuchses zusammenzuführen (mehr Informationen zum Mentoring-Programm).
 
Die Mentoring-Beziehung beruht auf Gegenseitigkeit. Sie bietet auch den Mentor:innen zahlreiche Möglichkeiten und Chancen:
Mentor:innen sind Ansprechpersonen für Fragen, Anliegen und Probleme zum Beruf, Berufseinstieg sowie der Karriere- und Lebensplanung. Es gibt keine Vorgaben dafür, welche Aufgaben Sie übernehmen müssen und wie häufig Ihr Kontakt sein muss. Zu Beginn der Partnerschaft besprechen Sie mit Ihrem Mentee, wie diese gestaltet werden soll. Selbstverständlich kann sich dies jederzeit ändern.
Folgende Bereiche können erfasst sein:
Sie können sich zu jedem Zeitpunkt für das Mentoring-Programm anmelden. Die Partnerschaft geht in der Regel bis zum Ende des Referendariats des Mentees, damit maximal zwei Jahre lang.
Wir führen Mentees und Mentor:innen abhängig von ihren Interessen und Zielen zusammen. Um eine gute Basis für die Zusammenarbeit zu schaffen, bitten wir Sie, den nachstehenden Profilbogen auszufüllen und uns zuzuschicken. Selbstverständlich werden alle dort angegebenen Daten streng vertraulich behandelt.
Zum Profilbogen für Mentor:innen (docx, 37.3 KB)
Wir versuchen, für alle Teilnehmenden eine passende Mentoring-Partnerschaft zu finden. Allerdings hängt dies stark von der Anzahl interessierten Mentees ab. Daher können wir die Teilnahme am Mentoring-Programm nicht garantieren. Trotzdem raten wir dazu, sich zu bewerben, da regelmäßig Referendar:innen eine passende Mentoring-Beziehung suchen.