Der Ausbildungspersonalrat (APR) ist die Vertretung der Bremer Rechtsreferendar:innen. Seine Aufgaben und Mitwirkungsrechte sind in § 22a des Bremischen Personalvertretungsgesetzes festgelegt. Demnach hat der APR gegenüber der zur Entscheidung befugten Stelle (in der Regel das OLG) ein Mitbestimmungsrecht in allen Fragen, die die Durchführung der Berufsausbildung betreffen. Hiervon ausgenommen sind Fragen der konkreten dienstlichen Weisungen und der Leistungsbeurteilungen. Jedoch ist der APR in Streitfällen über Leistungsbeurteilungen und Benotungen an der Beratung zu beteiligen.
Der Ausbilungspersonalrat ist als Sprachrohr der Rechtsreferendar:innen in ständigem Kontakt zum Ausbildungsrichter, der Referendarabteilung und den Dozent:innen. Gemeinsam wirken sie auf die Verbesserung der Ausbildung hin. So hat der APR zum Beispiel die Umstrukturierung der Arbeitsgemeinschaften in der Anwaltsstation, die Verlegung des Revisionslehrganges sowie den Ausbau des Examensvorbereitungskurses initiiert. Zur Vorbereitung auf das Staatsexamen veranstaltet der APR jährlich einen Informationsabend, bei dem Vertreter des Gemeinsamen Prüfungsamtes wichtige Neuerungen mitteilen und Fragen zu den Prüfungen beantworten. Zudem kümmert sich der APR um die Bedürfnisse der Referendar:innen außerhalb des Referendariats. So wurde 2019 beispielsweise das Mentoring-Programm eingeführt.
Die reguläre Amtszeit des APR beträgt 24 Monate. In der Vergangenheit hat sich die Praxis entwickelt, dass die Mitglieder nach etwa einem Jahr zurücktreten, um Neuwahlen zu ermöglichen. Damit haben die zwischenzeitlich eingestellten Durchgänge die Möglichkeit, bereits früh im APR vertreten zu sein. Der aktuelle APR wurde im Juni 2024 gewählt und besteht zurzeit aus 5 Mitgliedern:
Die nächste Wahl, bei der fünf (neue) Mitglieder gewählt werden, findet voraussichtlich im Mai 2025 statt. Die Einzelheiten regeln § 22a des Bremischen Personalvertretungsgesetzes sowie die Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz.